In der Schweiz scheint das Leistungsschutzrecht LSR vom Tisch zu sein, das Verlagen erlaubt, Gebühren zu erheben, wenn Menschen oder Maschinen Ueberschriften, kurze Textausschnitte oder Links zu Pressartikeln im Web verbreiten.
Ab 1. August 2013 soll das LSR jedoch in Deutschland in Kraft treten, welches einige Verlage ausdrücklich begrüssen. Aber es gibt sie noch, die fortschrittlichen Verlage:
"Grundsätzlich halten wir, unabhängig von allen ökonomischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Überlegungen, eines für elementar: Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet." [Heise-Verlag]
Ist denn das Aggregieren von Satz, über Absatz, Abschnitt, Artikel bis zu einem Magazin etwa keine Leistung die dann ebenso geschützt werden müsste?
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