Seit 1973 dürfen in den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb (Kauf, Schenkung, Erbschaft, Erbvorbezug) Investitionen an alten Liegenschaften nicht von den Steuern abgezogen werden. Nun könnten bereits ab Anfang 2010 (Referendumsfrist) werterhaltende Investitionen ohne die lästige Frist von fünf Jahren von den Steuern abgezogen werden. Bei den direkten Bundessteuern wird das dann sofort wirksam werden, während die Kantone noch zwei Jahre Zeit haben, sich anzupassen. Bereits heute sind für energetische Investitionen Abzüge zur Hälfte möglich.
Sofortiger Steuerabzug für Baurenovationen
Seit 1973 dürfen in den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb (Kauf, Schenkung, Erbschaft, Erbvorbezug) Investitionen an alten Liegenschaften nicht von den Steuern abgezogen werden. Nun könnten bereits ab Anfang 2010 (Referendumsfrist) werterhaltende Investitionen ohne die lästige Frist von fünf Jahren von den Steuern abgezogen werden. Bei den direkten Bundessteuern wird das dann sofort wirksam werden, während die Kantone noch zwei Jahre Zeit haben, sich anzupassen. Bereits heute sind für energetische Investitionen Abzüge zur Hälfte möglich.
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