Die revidierte Grundbuchverordnung ermöglicht den Ämtern, ihre Register künftig in elektronischer Form zu führen. Damit wird auch der Weg für elektronische öffentliche Beurkundungen und Schuldbriefe frei, die der Papierform ebenbürtig sind. Die Umstellung wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Mit Ausweitung von im Grundbuch aufzunehmenden Sachverhalten wird das Grundbuch sukzessive zu einem modernen Bodeninformationssystem ausgebaut. Dazu gehören zum einen Dienstbarkeitsverträge, zum Beispiel die Vergabe von Land im Baurecht, sowie dauerhaft auferlegte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen. Für diese müssen die Kantone bis zum Jahr 2019 ein Kataster einführen.
[Quelle: NZZ am Sonntag, 11. Dez. 2011 S.43 (Auszug) Von David Strohm]